Selbstzahlerleistungen

Einige unserer Leistungen sind nicht zwangsläufig Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse kann jedoch nur bei dem Vorliegen einer Überweisung erfolgen. Sollten Sie keine Überweisung erhalten haben, so haben Sie dennoch die Möglichkeit, die jeweiligen Leistungen als Selbstzahler-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dies betrifft insbesondere Ersttrimester­screening und die Organ­feindiagnostik.

Bei Fragen zu Kosten kontaktieren sie uns gern per Mail oder telefonisch. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

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