Biometrie- und Dopplerkontrolle
Manchmal ist es notwendig, dass im Verlauf der Schwangerschaft das Wachstum und die Versorgung des Ungeborenen durch die Mutter überprüft werden muss. Nach den Mutterschafts-Richtlinien bestehen folgende Indikationen für dopplersonographische Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenbetreuung:
- Verdacht auf fetale Wachstumsrestriktion (FGR)
- Gestationshypertonie, Präeklampsie
- FGR oder intrauteriner Fruchttod in vorherigen Schwangerschaften
- Präeklampsie/Eklampsie in vorherigen Schwangerschaften
- Auffälligkeiten der fetalen Herzfrequenz (CTG)
- Verdacht auf Fehlbildung/fetale Erkrankung
- Mehrlingsschwangerschaft mit diskordantem Wachstum
- Verdacht auf Herzfehler oder fetale Rhythmusstörung
Ferner gibt es nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) folgende zusätzliche Indikationen für eine Dopplersonographie:
- Vorbestehende mütterliche Gefäßerkrankungen (Bluthochdruck, Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus, Autoimmunerkrankungen)
- Verdacht auf fetale Anämie oder Infektion
- Hydrops fetalis
- Eineiige Zwillingsschwangerschaften
- Auffälligkeiten der Nabelschnurgefäße oder des Mutterkuchens
Die Doppleruntersuchung kann helfen, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, damit Ihr Kind optimal überwacht bzw. behandelt werden kann. Bei Fragen zu den Wachtsums- und Doppleruntersuchungen, kontaktieren Sie uns jederzeit gern.