Biometrie- und Dopplerkontrolle

Manchmal ist es notwendig, dass im Verlauf der Schwangerschaft das Wachstum und die Versorgung des Ungeborenen durch die Mutter überprüft werden muss. Nach den Mutterschafts-Richtlinien bestehen folgende Indikationen für doppler­sonographische Unter­suchungen im Rahmen der Schwangeren­betreuung:

  • Verdacht auf fetale Wachstumsrestriktion (FGR)
  • Gestationshypertonie, Präeklampsie
  • FGR oder intrauteriner Fruchttod in vorherigen Schwangerschaften
  • Präeklampsie/Eklampsie in vorherigen Schwangerschaften
  • Auffälligkeiten der fetalen Herzfrequenz (CTG)
  • Verdacht auf Fehlbildung/fetale Erkrankung
  • Mehrlingsschwangerschaft mit diskordantem Wachstum
  • Verdacht auf Herzfehler oder fetale Rhythmusstörung

Ferner gibt es nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) folgende zusätzliche Indikationen für eine Doppler­sonographie:

  • Vorbestehende mütterliche Gefäßerkrankungen (Bluthochdruck, Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus, Autoimmun­erkrankungen)
  • Verdacht auf fetale Anämie oder Infektion
  • Hydrops fetalis
  • Eineiige Zwillingsschwangerschaften
  • Auffälligkeiten der Nabelschnurgefäße oder des Mutterkuchens

Die Doppler­untersuchung kann helfen, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, damit Ihr Kind optimal überwacht bzw. behandelt werden kann. Bei Fragen zu den Wachtsums- und Doppler­untersuchungen, kontaktieren Sie uns jederzeit gern.

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